Wie gesagt, Auto´s solltet ihr nicht verschenken. Jedes Alt-Auto das nicht
mehr im Straßenverkehr benutzt werden soll, ist Abfall!!
Abfall muß fachmännisch entsorgt werden. Solltet ihr jemanden das Auto
schenken, der schlachtet es aus, und "entsorgt" den Rest unfachmännisch,
dann wird der letzte Halter beschuldigt und muß für alles finanziell
aufkommen.
Also, macht es immer schriftlich, am besten einen "symbolischen"
Kaufvertrag (1 Euro !?) aufsetzen.
Hier ein Artikel vom ADAC:
Oldtimerurteil
Verschenken eines fahrunfähigen Kraftfahrzeugs an Privatperson
Oldtimerurteil
Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine
Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Celle den objektiven Tatbestand des § 326 I Nr.4 a
StGB.
Gemäß § 4 Alfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges
entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle,
einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb
zu überlassen.
Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen
Im vorliegenden Fall ist die Beklagte dieser Verpflichtung nicht
nachgekommen, da es keine Hinweise dafür gab, dass der unbekannt gebliebene
Abnehmer einen für die Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung autorisierten
Betrieb führte.
Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer
hat die Beklagte somit das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der
vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt".
Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der
umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden.
Ärger ersparen
Das Gericht hätte hier wahrscheinlich anders geurteilt, wenn zwischen den
Beteiligten klar und verbindlich, am besten schriftlich, vereinbart worden
wäre, dass das Altfahrzeug nicht ausgeschlachtet sondern aufgebaut bzw.
einer anerkannten Annahmestelle zugeführt wird.
Jede andere, leichtfertige Abgabe eines "Schrottfahrzeugs" an Dritte birgt
die Gefahr einer Haftung in sich.
OLG Celle vom 15.10.2009
AZ 32 SS 113/09
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Mfg, Herr Hotte
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Mfg, Herr Hotte